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Der
Dachverband Geistiges Heilen
e.V. (DGH) berichtet auf seiner Homepage, dass das Bundesverfassungsgericht
bereits am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler
entschieden hat:
Wer
die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen
aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt
keine Heilpraktikererlaubnis.
Voraussetzung
für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis
ist aber:
Der Heiler muß seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, daß seine
Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann
entweder als Merkblatt dem Patienten vor (!) Behandlungsbeginn übergeben
werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen.
Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann man beim Dachverband Geistiges
Heilen als PDF-Datei herunterladen:
http://www.dgh-ev.de/download/BverfG-Urteil.pdf
(mit
rechter Maustaste anklicken, dann: Ziel speichern unter)
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