Willi Lichtpunkt - Heilung  
       
 
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Bundesverfassungsgericht
BVerfG-Urteil Geistiges Heilen

1 BvR 784/03 – 2. März 2004
Für Geistiges Heilen keine Zulassung
als Heilpraktiker erforderlich


Der Dachverband Geistiges Heilen e.V. (DGH) berichtet auf seiner Homepage, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden hat:

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber:

Der Heiler muß seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, daß seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Patienten vor (!) Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen.

Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann man beim Dachverband Geistiges Heilen als PDF-Datei herunterladen:

http://www.dgh-ev.de/download/BverfG-Urteil.pdf

(mit rechter Maustaste anklicken, dann: Ziel speichern unter)



 
       
 
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